ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZLexikon -Glasbruchschäden (Kfz)Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Neben den Scheiben zählen auch Scheinwerfer und Spiegel zur Verglasung. Nicht zu den Glasbruchschäden zählen Kratzer. Folgeschäden sind nicht versichert.© Versicherungsbote.de